Der Gesamtverband Autoteile-Handel e. V. (GVA) hat in einem Musterverfahren vor dem Landgericht Frankfurt einen Erfolg gegen den Fahrzeughersteller Kia erzielt. Das Gericht entschied am 21. Januar erstinstanzlich, dass Fahrzeughersteller verpflichtet sind, unabhängigen Marktteilnehmern die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Das Urteil hat nach Ansicht des GVA weitreichende Konsequenzen und Signalwirkung für den gesamten europäischen Kfz-Ersatzteilemarkt.
Zwischen einer Reihe von Fahrzeugherstellern und Unternehmen des freien Kfz-Reparaturmarkts sowie dem GVA als deren Branchenverband war strittig, ob die Überlassung der Daten in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung geschehen müsse – eine Voraussetzung für eine eindeutige, VIN-basierte Ersatzteilidentifikation.
Nach Auffassung des Landgerichts muss ein Fahrzeughersteller die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung stellen. Davon ausgenommen ist Kia. Dem GVA geht es nach eigenen Angaben jedoch darum, die Verpflichtung der Fahrzeughersteller als Inhaber der Euro-5- und Euro-6-Systemgenehmigungen klären zu lassen. Deshalb sieht er seine Rechtsansicht durch die aktuelle Entscheidung in vollem Umfang bestätigt.
GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wird dazu beitragen, den Wettbewerb zu sichern und so den Verbrauchern auch künftig bezahlbare Mobilität ermöglichen.’ Kia wollte sich auf Nachfrage von KRAFTHAND zur Gerichtsentscheidung nicht äußern.