Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen Automobilhersteller auch freien Werkstätten den Zugang zu wartungs– und reparaturrelevanten Informationen gewähren. Zudem müssen sie die Möglichkeit haben, Steuergeräte via Update auf den neusten Stand bringen zu können. Das Verfahren dafür nennt sich Pass Thru.
In den EU-Verordnungen zur Homologation von Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen werden die Automobilhersteller gesetzlich verpflichtet, allen – also auch markenunabhängigen Kfz-Betrieben – einen standardisierten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge dieser Euro-Klassen und das Programmieren von Steuergeräten zu ermöglichen. Beides können freie Werkstätten mit dem Pass-Thru-Verfahren vornehmen.
Die englische Wortkombination Pass Thru heißt frei übersetzt „durchschleifen“. Die zunächst etwas merkwürdig anmutende Bezeichnung geht darauf zurück, dass die für ein Software-Update notwendigen Daten vom Server beim Fahrzeughersteller über das Internet zunächst an einen PC/Laptop und von hier via eines pass-thru-fähigen VCI oder eines pass-thru-fähigen Mehrmarken-Scantools zum Fahrzeug übertragen (durchgeschleift) werden. Voraussetzung dafür ist die Installation einer Software des jeweiligen Fahrzeugherstellers auf einen PC/Laptop. Diese Software dient quasi als Zugang zum Server und als Bedienoberfläche.