Datenschutz

Das neue Datenschutzrecht – ein Schnelleinstieg!

Neue Abmahnwelle? Die Datenschutzverordnung räumt anerkannten Verbraucherschutzorga nisationen ein Abmahn recht ein – ob es jedoch zu einer neuen Abmahnwelle kommt, ist nicht sicher – hängt aber auch davon ab, inwieweit die Unternehmen ihre Hausaufgaben“ machen.Bild: Krafthand

In KRAFTHAND 7/2018 berichteten wir inklusive Checkliste bereits zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Mit der DSGVO ändern sich auch hierzulande die Regeln zum Datenschutz. Damit müssen Werkstattinhaber ihre bisherigen Standards im Umgang mit personenbezogenen Kundendaten auf den Prüfstand stellen – es drohen hohe Bußgelder.Wo liegen wesentliche Fallstricke?

Bisher war das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Maß aller Dinge. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten – ob von Kunden oder Mitarbeitern. Dieses nationale Datenschutzrecht tritt nun ab 25. Mai 2018 zugunsten der DSGVO zurück. Das heißt: Für die Einschätzung und Bewertung datensensibler Sachverhalte ist ab dann vorrangig die DSGVO heranzuziehen. Soweit das europäische Rahmenwerk Ausnahmen und Konkretisierungsmöglichkeiten durch den nationalen Gesetzgeber vorsieht, ist für Deutschland aber weiterhin das BDSG anzuwenden.

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