Verbauen Werkstätten vom Kunden selbst besorgte Ersatzteile, können sich aus verschiedenen Aspekten Risiken ergeben, angefangen bei der Haftung über die Aufklärungs- und Beweispflicht bis zur Bauteilprüfung. Diese Regeln müssen Kfz-Betriebe beachten.
Haftung für mangelhafte Leistung
Führt die Reparatur nicht zum gewünschten Erfolg, weil der Werkstatt bei ihrer Arbeit Fehler unterlaufen sind, greift die „normale“ Haftung nach Werkvertragsrecht. Diese greift unabhängig von etwaigen Mängeln der Ersatzteile. Allein die fehlerhafte Arbeitsleistung ist hier Auslöser.
Was Werkstätten beim Einbau rechtlich beachten sollten
Werkstätten, die vom Kunden selbst besorgte Ersatzteile verbauen, müssen rechtlichen Aspekte hinsichtlich der Haftung, der Aufklärungs- und Beweispflicht sowie der Bauteilprüfung beachten. Rechtsanwältin Anna Rehfeldt und die Leiterin Abteilung Recht beim Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, Julia Cabanis, geben Tipps. mehr …
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