Das Geldwäschegesetz (GwG) dient dazu, einer Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken und frühzeitig Sachverhalte aufzudecken, die durch das Bereitstellen von Vermögensgegenständen wie Kraftfahrzeuge oder Bargeld Straftaten bezwecken. Was müssen Kfz-Betriebe im Hinblick auf die Identifizierung nach dem GwG beachten und was bedeutet das Transparenzregister für die Praxis im Kfz-Betrieb?
Vermögensgegenstände in Form von Fahrzeugen bereitzustellen, ist das Hauptgeschäft von Kfz-Händlern. Dabei kommt es immer wieder vor, dass bar bezahlt wird, sei es beim Ver- oder Ankauf von Autos oder sonstigem Zubehör. Aus diesem Grund sind Kfz-Händler immer öfter in den Fokus der Kontrollbehörden geraten und mussten sich nicht nur häufiger als zuvor, sondern auch intensiveren Kontrollen unterziehen.
Kfz-Betriebe müssen vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder während der Durchführung der Transaktion ihren Vertragspartner identifizieren.
Dabei fielen vor allem zwei Fehler auf, die immer wieder begangen wurden: erstens bei der Identifizierung von Kunden bei Bargeldgeschäften von mehr als 10.000 Euro und zweitens bei den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister. KRAFTHAND erklärt, worum es bei diesen beiden Fallstricken geht, um Kfz-Betriebe für ihr Autohandelsgeschäft zu wappnen.
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