Tachojustierung und Tachomanipulation – häufig werden beide Begriffe vermengt, sodass man glaubt sie meinen das Gleiche. Und doch gibt es entscheidende Unterschiede – in einem Fall ist es legal, im anderen Fall stellt es eine Straftat dar. Ein KÜS-Experte erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Zunächst: Unter dem Begriff Tachojustierung ist normalerweise eine zulässige Neueinstellung oder Justierung des Tachos zu verstehen. So kann es etwa bei einer neuen Rad-Reifen- Kombination notwendig werden, den Tacho auf den neuen Radumfang einzustellen. Ein anderes Szenario für eine notwendige Tachojustierung ist der Austausch des Kombi-Instruments. Sollte diese Informationszentrale des Fahrzeugs zum Beispiel defekt sein, muss diese gegebenenfalls gegen eine neue Einheit getauscht werden. Hier wäre es dann Aufgabe einer Fachwerkstatt, auch den neuen Wegstreckenzähler auf die ursprüngliche Kilometerlaufleistung hin einzustellen.
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