Wettbewerbswidrige OBD-Sperren

Das Dilemma mit den Security Gateways

Der Zugang zu Fahrzeugsoftware und Datenstrom darf im Sinne eines fairen Wettbewerbs nicht von aufwendigen und kostspieligen Registrierungsprozessen bei den OEMs abhängen. Ein Gerichtsurteil müsste Abhilfe schaffen. Doch noch tut sich wenig. Bild: sid - stock.adobe.com

Hat sich der IAM bezüglich Cybersecurity seit der Klage von A.T.U und Carglass verändert? Krafthand hat nachgefragt. Geben zehn OEMs, diverse Verbände und die Parteien des Gerichtsverfahrens eine Antwort oder herrscht Schweigen? Eine Bestandsaufnahme.

Es ist ein bekanntes Dilemma beim Thema Cybersecurity: das Arbeiten an Fahrzeugen mit geschützten Diagnosezugängen. Zum einen geht es auf Seiten der freien Kfz-Werkstätten um faire Wettbewerbsbedingungen und das Gefühl von Diskriminierung. Zum anderen geht es bei den Herstellern um Datensicherheit und sicher auch um das Bedürfnis nach Kontrolle.

Datenschutz versus fairer Wettbewerb

Selbstverständlich muss die Fahrzeugelektronik vor Cyberkriminalität wie Manipulationen und Hackerangriffen bewahrt werden. Das ist sogar die gesetzliche Pflicht der Autohersteller, denn seit Mitte 2024 gelten für Neufahrzeuge angepasste Cybersecurity-Richtlinien, um elektronische Fahrzeugsysteme vor fremden Zugriffen/Hackern zu schützen. Man stelle sich vor, es würde etwa am Notbremsassistenten oder anderen sicherheitsrelevanten Systemen manipuliert.


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