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Darf eine fachkundig unterwiesene Person am HV-System arbeiten?

Das HV-System freischalten darf nur eine FHV, was aber nicht heißt dass eine FuP nicht daran arbeiten darf. Bild: Schmidt

Eine fachkundig unterwiesene Person (FuP) darf übliche Service- und Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug mit HV-System durchführen. Doch unter welchen Bedingungen darf diese Person an der HV-Anlage tätig werden?

Laut dem Leitfaden DGUV 209-093 für Arbeiten an HV-Anlagen in Serienfahrzeugen darf eine fachkundig unterwiesene Person FuP (Stufe 1S) unter Leitung und Aufsicht einer Fachkundigen Person Hochvolt (FHV = Stufe 2S)  Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen. Für die Praxis stellt sich damit automatisch die Frage: Muss die FHV unmittelbar danebenstehen oder reicht die Anwesenheit, beispielsweise wenn sie sich im Meisterbüro befindet?

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