ASA-Verband zu OBD-Zugangsbeschränkungen

Cybersecurity – nur vorgeschobenes Argument?

„Die UN-Regelung zur Cybersecurity und andere Rechtsakte dürfen nicht dazu führen, den Zugang zu Diagnoseinformationen durch einseitig definierte Zugangsbeschränkungen zu verwehren.“

Nachdem der EuGH Zugangssperren zur OBD als unzulässig eingestuft hat, meldet sich nun der Verband der Werkstattausrüster (ASA) offiziell zu Wort – auch um Argumente der Autobauer für neue Schlupflöcher zu entlarven.

Die Bemühungen der EU, die Automobilhersteller in verschiedenen Bereichen einzufangen, kommt einem Katz- und Mausspiel gleich. Einerseits schaffen die Hersteller Fakten, die dem freien Markt Wettbewerbsnachteile bescheren (z. B. Designschutz bei Ersatzteilen), denen der Verordnungsgeber hinterherhechelt, um mit bestimmten Vorgaben zumindest annährend für fairen Wettbewerb zu sorgen. Andererseits, wenn es (schon) Vorgaben gibt, suchen die OEMs mit großem Einfallsreichtum nach Schlupflöchern, um den Freien einen möglichst steinigen Weg zu bereiten.


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