Gastkommentar von GVA-Präsident Hartmut Röhl, zum Thema Cyber-Security der OBD-Schnittstelle im Fahrzeug.
Dass die OBD-Schnittstelle im Fahrzeug sicher sein muss, steht außer Frage und ist auch in der Typgenehmigungsverordnung so vorgeschrieben. Dabei gilt es aber, einen Ausgleich zu finden zwischen solchen Sicherheitsanforderungen und den rechtlich ebenso verbrieften Zugangsmöglichkeiten zu technischen Informationen des Fahrzeugs für unabhängige Marktteilnehmer bei Reparatur und Wartung. Das Trigger Word „Cyber Security“ darf nicht dazu benutzt werden, die legitimen Bedürfnisse der Unternehmen des freien Markts auf Zugang zu den Fahrzeugsystemen, sei es via OBD- oder Telematikschnittstellen, auszuhebeln.
Beide Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden. Auf europäischer Ebene ist das Thema gut im SERMI-Forum aufgehoben, wo verschiedene relevante Stakeholder unter Moderation der EU-Kommission die entsprechenden Details ausarbeiten. Aus unserer Sicht ist dabei wichtig, dass Lösungen in der Praxis für die Werkstätten einfach und kosteneffizient umsetzbar sind. Das heißt, es muss einen einheitlichen Standard für den Lese- und Schreibzugriff via OBD-Schnittstelle geben, dem sich alle Fahrzeughersteller unterwerfen und der fairen Wettbewerb ermöglicht.
Das Gleiche gilt natürlich auch für den vom Autofahrer autorisierten Zugriff unabhängiger Marktteilnehmer auf die Telematikschnittstelle des Fahrzeugs.