Technische Mitteilungen

Coronabedingte Empfehlungen des BMVI zu HU-Überziehungsfristen

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Abgelaufen: Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt, überzogene HU-Termine erst nach vier Monaten (bis dato zwei) mit einem Bußgeld zu belegen. Bild: Zink
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus auf das öffentliche Leben sowie Industrie und Wirtschaft sind derzeit nicht alle Termine für Weiterbildungen (z. B. AU-Berechtigung) oder für Hauptuntersuchungen oder eine Nachuntersuchung einer HU durchführbar.

Aus diesem Grund gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI die Empfehlung an die Bundesländer, beispielsweise anstehende Fortbildungen/Wiederholungskurse für amtliche Prüfungen wie HU, AU und SP auf 2021 verschieben zu können oder etwa überzogene HU-Termine erst nach vier Monaten (bis dato zwei) mit einem Bußgeld zu belegen. Hier nun der Wortlaut mit den Details – auch zur Verlängerung der Frist für eine Nachuntersuchung – aus dem Verkehrsblatt 8/2020.

Hinweis: Auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen können KRAFTHAND-Abonnenten den kompletten Text über die Empfehlung des BMVI bezüglich Verschiebung von Fortbildungen sowie Fristverlängerungen für HU-Termine und Nachuntersuchungenn nachlesen. Dazu PDF Technische Mitteilungen 11/2020 anklicken.

 

 

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