Technische Mitteilungen

Coronabedingte Empfehlungen des BMVI zu HU-Überziehungsfristen

Abgelaufen: Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt, überzogene HU-Termine erst nach vier Monaten (bis dato zwei) mit einem Bußgeld zu belegen. Bild: Zink
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus auf das öffentliche Leben sowie Industrie und Wirtschaft sind derzeit nicht alle Termine für Weiterbildungen (z. B. AU-Berechtigung) oder für Hauptuntersuchungen oder eine Nachuntersuchung einer HU durchführbar.

Aus diesem Grund gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI die Empfehlung an die Bundesländer, beispielsweise anstehende Fortbildungen/Wiederholungskurse für amtliche Prüfungen wie HU, AU und SP auf 2021 verschieben zu können oder etwa überzogene HU-Termine erst nach vier Monaten (bis dato zwei) mit einem Bußgeld zu belegen. Hier nun der Wortlaut mit den Details – auch zur Verlängerung der Frist für eine Nachuntersuchung – aus dem Verkehrsblatt 8/2020.

Hinweis: Auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen können KRAFTHAND-Abonnenten den kompletten Text über die Empfehlung des BMVI bezüglich Verschiebung von Fortbildungen sowie Fristverlängerungen für HU-Termine und Nachuntersuchungenn nachlesen. Dazu PDF Technische Mitteilungen 11/2020 anklicken.