CNG und LPG: Laufzeit der Steuervorteile neu festgelegt
In ihrem Koalitionsbetrag hatten CDU/CSU und SPD festgeschrieben, die Steuererleichterungen für Gas als Kraftstoff verlängern zu wollen. Für Erdgas (CNG) hat das Bundeskabinett dies jetzt umgesetzt, für Autogas (LPG) hingegen nicht.
Halter von CNG-Fahrzeugen werden noch bis 2026 von einer Steuerermäßigung auf Erdgas profitieren. Die Verfechter von Autogas (LPG) hingegen müssen endgültig zur Kenntnis nehmen, dass die schon seit einiger Zeit im Raum stehenden Befürchtungen (KRAFTHAND berichtete) zur Streichung der Steuervorteile für Flüssiggas jetzt amtlich sind. Denn das Bundeskabinett hat beschlossen, LPG ab 2019 nicht weiter in Sachen Steuer begünstigen zu wollen.
Der DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) kritisiert diese Entscheidung auch, weil sie im Widerspruch zum Koalitionsvertrag steht. Beim VDIK (Verband der InternationalenKraftfahrzeughersteller) nimmt man den Bundeskabinettsbeschluss hinsichtlich LPG bedauernd zur Kenntnis. Die Entscheidung zu CNG begrüßt der VDIK natürlich ebenso wie die Initiative ‚Zukunft ERDGAS‘.
Nach Meinung der Erdgas-Lobbyisten war für die Fortschreibung der Steuerermäßigung für CNG ausschlaggebend, dass dieses auch zu 100 Prozent regenerativ zu erzeugen sei. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie, die aus überschüssigem Ökostrom synthetisches Erdgas erzeugt, soll es möglich sein, vollständig CO2-neutrales Erdgas herzustellen.
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