Riss in der Autoscheibe
Autoglas

Bruch im Glas

Einfacher Schaden - komplexe Rechtsfragen: Die Abrechnung einer Glasreparatur mit den Versicherungsgesellschaften stellt inzwischen für viele Kfz-Profis ein Buch mit sieben Siegeln dar. Bild: AGS

Die Versicherung ist aufgrund eines Versicherungsvertrags verpflichtet, im Schadensfall die notwendigen Instandsetzungsarbeiten zu übernehmen. In der Praxis kürzt sie immer häufiger die vorgelegten Reparaturrechnungen. KRAFTHAND führt in die rechtlichen Grund-lagen der Glasschadenabwicklung ein und befragt einen Spezialisten zur gängigen Praxis der Versicherer.

Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind – eine Wertschätzung, welche sich auch in der Zahl bestehender Kaskopolicen ablesen lässt. Während der Gesetzgeber nur die Haftpflicht vorschreibt, haben sich in 2011 25,6 Mio. Pkw-Halter zusätzlich kaskoversichert, 17,4 Mio. Deutschen war ihr Pkw immerhin noch eine Teilkasko wert. Daneben haben sich Kosten, die im Kaskofall gegenüber dem Versicherer abgerechnet werden, zwischen 1980 bis 2011 fast verdreifacht; im Vergleich zur Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten fiel der Anstieg nur moderat aus, was sich nicht zuletzt auf die eingangs erwähnte Praxis der Versicherer bei der Schadensabwicklung zurückführen lässt.

Haftpflicht versus Kasko

Die Haftpflichtversicherung gleicht den Nachteil des Geschädigten aus. Die Rechtsbeziehung zwischen Schädiger und Geschädigten ist deliktischer Natur – eine Art Zwangsbeziehung, in der es darum geht, den Geschädigten so zu stellen, als hätte das schadensverursachende Ereignis nie stattgefunden. Trotz allem: Der Geschädigte darf sich am Missgeschick des Schädigers nicht bereichern – eine Vielzahl der Prozesse, die gegen Haftplichtversicherer ausgefochten werden, entzünden sich gerade daran. Strittig dabei: die ‚Erforderlichkeit der Kosten’ für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.


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