Bekanntlich tritt die aktuelle Bremsprüfstands-Richtlinie am 1. Januar 2020 in Kraft. Schon jetzt ist abzusehen, dass der Bedarf an neuen Bremsprüfständen bis Ende 2019 steigt und Lieferengpässe zu erwarten sind.
Hinzu kommt: Prüfstände können altersbedingt schon jetzt nicht mehr kalibrierfähig sein. Die Stückprüfung und somit auch die HU-Zulassung ist dann ab sofort nicht mehr möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass es mit der Neuanschaffung eines Prüfstands noch nicht getan ist. Denn oft müssen Kfz-Betriebe die Fundamente erneuern und zusätzliche Elektroinstallationen vor nehmen lassen. Um Hilfestellung bei der Kaufentscheidung für ein geeignetes Gerät zu leisten, hat KRAFTHAND namhafte Hersteller neben den Ausstattungsvarianten und Lieferfristen auch nach den Anschaffungs-, Montage- und Einrichtungskosten befragt.
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