beschädigte Klimaservicestation durch falsches Kältemittel
Klimaservice

Brandgefährliche Fake-Kältemittel

Schaden an einer Klimaservicestation aufgrund eines falschen Kältemittels, das sich nach dem Absaugen im Kompressor des Geräts entzündete. Bild: Waeco

Die Warnungen vor gepanschtem Kältemittel im Zusammenhang mit R134a sind in den vergangenen Jahren abgeflaut. Dabei hat das Thema keineswegs an Aktualität verloren. So macht etwa Denso auf desaströse Schäden an Servicestationen und Klimakomponenten aufmerksam.

Einer der meistgeklickten Beiträge auf krafthand.de im Jahr 2018 war der nach wie vor abrufbare Artikel: „Preisexplosion beim Kältemittel R134a“. Er spiegelt die damalige Situation wider, die jeder Kfz-Profi und vor allem Werkstattinhaber noch gut im Gedächtnis haben dürfte.

Nahezu über Nacht stiegen die Preise für R134a um etwa 400 Prozent, was danach sogar noch getoppt wurde. Der Grund für den Preisschub war die europäische F-Gas-Verordnung, in der 2015 ein Auslaufplan für R134a definiert wurde.

Und weil darin insbesondere für 2018 eine starke Reduzierung von 93 auf 63 Prozent der verfügbaren Menge griff, führte diese – obwohl eigentlich schon seit Jahren bekannt – zu einer Panik im (Groß-)Handel, die R134a nicht nur extrem verteuerte, sondern zeitweilig auch Lieferengpässe zur Folge hatte.

Diese Situation hat sich inzwischen entspannt. Einerseits, weil Betreiber von Stationäranlagen auf andere Kältemittel ausgewichen sind. Andererseits, weil spätestens seit dem damaligen „Kältemittelschock“ der Schwarzmarkt floriert. Dabei ging und geht es nicht nur um Grauimporte und illegal in die EU geschmuggeltes R134a, sondern insbesondere auch um gefälschtes und gepanschtes Kältemittel.

Nicht zuletzt deshalb empfehlen im Grunde alle einschlägigen Anbieter von Klimaservicestationen eine Kältemittelanalyse im Rahmen eines Klimaservice. Das gilt im Besonderen, wenn es sich um Autos von Neukunden handelt und/oder nicht ganz klar ist, von wem und wann das letzte Mal befüllt wurde.

Wissen

Hintergrund zur F-Gas-Verordnung

Im Jahr 2014 beschloss die Europäische Kommission, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) zu kontrollieren, einschließlich teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). Die EU hat dafür zwei Rechtsakte verabschiedet: die sogenannte F-Gas-Verordnung und die Richtlinie über mobile Klimaanlagen (MAC).

Ziel beider ist es, die Verwendung von Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von weniger als 150 durchzusetzen. Dafür führte die EU 2015 den Zeitplan für eine Auslaufphase für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial größer 150 ein. Dazu gehört auch R134a, dessen GWP bei 1.430 liegt.

Im Jahr 2030 soll nur noch ein Fünftel des gesamten Verkaufsvolumens des Jahres 2014 an HFKW mit hohem GWP auf dem Markt verfügbar sein, sodass sich auch die verfügbare Menge an R134a stetig verringert.


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