Themenvorschau

Blick in die Krafthand 3-4/2025

Am Samstag den 15. Februar erscheint die Print- und am Donnerstag 13. Februar die Onlineausgabe der Krafthand 3-4/2025. Hier eine Vorschau auf die Themen:

Probleme beim Rücksetzen der Serviceintervallanzeige bei MB Vito
Ein Krafthand-Leser aus einer freien Werkstatt konnte bei einem Mercedes-Benz die Serviceanzeige nicht zurücksetzen und fühlte sich nach Kontaktirren der Markenwerkstatt diskriminiert. Krafthand schildert den Fall, erklärt das Problem und was Mercedes dazu sagt.

 

Drei wichtige Aspekte zu verunfallten E-Autos
Krafthand hat mit drei Experten über verunfallte E-Autos gesprochen. Dabei geht es um die Auswirkungen von Crashs, die Besonderheiten beim Feststellen der Schadenhöhe und (noch) fehlenden Reparaturszenarien sowie das sichere Abstellen.

 

Herstellergarantien für HV-Batterien

Nachdem Krafthand 2020 bei mehr als 20 OEMs nachfragte, wie gut HV-Akkus nach 10 bis 12 Jahren und entsprechender Laufleistung noch sein werden, haben damals viele noch keine seriösen Angaben machen können. Umso mehr war die Redaktion gespannt, wie die Antworten auf die diesjährige Umfrage ausfallen. Vielleicht halten HV-Batterien doch länger als man glaubt? 16 Autobauer haben reagiert.

 

Neue Technologie von Mercedes-Benz

Mit dem kommenden CLA möchte Mercedes technologisch vieles anders machen. Krafthand wirft einen Blick auf neue Zellchemien, zwei Gänge für den E-Antrieb und mehr.

 

Chinesischer Testwagen

Krafthand fuhr den Nio EL6 zur Probe: Die Sensorik zur Umfelderfassung beeindruckte – doch auch die Fahrleistungen überzeugten. Ein Erfahrungsbericht.

 

Teilehandel: stationär vs. online
Wie Onlinehändler den klassischen Handel angreifen wollen. Ein Hebel dabei soll die (tägliche) Lieferfähigkeit sein, die der eine oder andere Onlineplayer verspricht. Doch sind diese dazu wirklich in der Lage? Krafthand hat bei einem Player nachgefragt.

 

Technische Mitteilungen

Abonnentenservice aus dem Verkehrsblatt 22/2024 zur Änderung und Neufassung von „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a StVZO“.