Der Ereignisdatenspeicher in Autos wird Pflicht, um sich nicht nur auf Zeugenaussagen verlassen zu müssen. Welche Unfalldaten aufgezeichnet werden, wer darauf zugreifen darf und was Werkstätten dazu wissen sollten
Event Data Recorder (EDR) nennt sich das Pflichtteil für Neuwagen ab Juli 2024. Umgangssprachlich wird in Anlehnung an die Flugzeugtechnik auch gern von der Blackbox gesprochen, die Unfalldaten speichern soll. Dabei kommt die Frage auf, ob das Tun und Handeln des Fahrers ständig überwacht wird. Die Antwort ist beruhigend: Nein. Der Verordnungsgeber regelt im EU-Amtsblatt Nr. 160 klar, dass zwar während der Fahrt kontinuierlich Daten aufgezeichnet, doch nur im Fall eines Crashs gespeichert werden. Das heißt konkret: Es sind nur die Daten abrufbar, die der Rekorder fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Unfall aufgezeichnet hat.
Persönliche Meinung zu persönlichen Daten
Ab Juli 2024 wird der Unfalldatenspeicher zu Pflicht, der diverse Daten für die Unfallanalyse aufzeichnet. Krafthand-Redakteurin Maike Wiedemann sieht einerseits Vorteile in der nun klaren Gesetzgebung, aber andererseits auch Lücken die den OEMs viel Eigenmacht bieten. mehr …
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