Haben Gastanks von Pkw ihr Ablaufdatum überschritten und es gibt kein Ersatzteil dafür, stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Krafthand antwortet einem Leser, wie und unter welchen Bedingungen solche Autos rechtskonform weiterfahren können.
Original-Leserzuschrift per MaiL:„Ich habe den Krafthand-Artikel „Ablaufdatum von Erdgastanks in Pkw (https://khme.de/Ablaufdatum_Erdgastank) mit Interesse gelesen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Die Erdgastanks meines werksmäßig mit Erdgasbetrieb hergestellten Mercedes E 200 NGT werden 20 Jahre alt, müssen gewechselt werden, sind aber nicht mehr verfügbar. Nach meinem Kenntnisstand endet dann die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug. Deshalb wende ich mich an Sie.
Mein Fahrzeug ist bivalent, kann mit Erdgas und Benzin fahren. Kennen Sie als Fachmagazin ähnliche Fälle und gibt es Möglichkeiten eines Weiterbetriebs nur mit Benzin. Zum Beispiel durch den Ausbau der Gastanks etc.? Mercedes lässt mich mit dem Problem im Regen stehen, weil Arbeiten am Gasmotor herstellerseitig nicht mehr angeboten werden.“
Rudolf Hanich
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