Früher oder später steht in jedem Kfz-Betrieb an, die Nachfolge zu regeln. Idealerweise fängt die Planung hierfür rechtzeitig an, sodass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können. Dabei ist zu beachten, dass eine Betriebsübergabe nicht nur einfach zu einem neuen Besitzer des Kfz-Betriebs führt. Vielmehr bringt der gesamte Prozess sowohl für den übergebenden Betriebsinhaber als auch für den Nachfolger einiges an Rechtsfolgen mit sich. Eine in der Praxis wesentliche, aber dennoch oft vernachlässigte Frage ergibt sich dabei nach der Rechtsform. Ist es (steuer-)rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll, die bestehende Rechtsform beizubehalten oder macht ein Wechsel Sinn?
Kfz-Betriebe sollten die Entscheidung für eine Rechtsform im Rahmen einer Betriebsnachfolge nicht unterschätzen. Denn je nachdem sind bei einer Übergabe unterschiedliche Hürden zu nehmen.
Dafür ist zunächst zu klären, welche Rechtsfolgen sich aus den verschiedenen Rechtsformen bei einer Betriebsnachfolge ergeben. In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt dabei auf der Frage der Haftung.
Welche Rechtsform ist
die richtige?
Kfz-Betriebe sollten die Entscheidung für eine Rechtsform im Rahmen einer Betriebsnachfolge nicht unterschätzen. Denn je nachdem sind bei einer Übergabe unterschiedliche Hürden zu nehmen. So sind die Haftung und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung von Mitgesellschaftern bei einer GmbH ganz anders zu bewerten als beispielsweise bei einer GbR.
Relevant sind Fragen wie: Haftet der Betriebsnachfolger für Schulden, die bereits vor der Übergabe entstanden sind? Muss der übergebende Betriebsinhaber für „alte“ Schulden weiterhaften?
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