Betriebsberatung

Betriebsnachfolge im Kfz-Betrieb

Damit es mit der Betriebsübergabe reibungslos und ohne unangenehme Überraschungen für Übergeber und Nachfolger klappt, müssen im Vorfeld einige Dinge beachtet, entschieden und vorbereitet werden. Bild: contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Teil 5: Betriebsübergang und Datenschutz – Wie Kfz-Betriebe bei der Geschäftsübergabe nicht in die Datenschutzfalle tappen.

Ein Thema, das im Rahmen der Betriebsnachfolge gerne in Vergessenheit gerät, ist der Datenschutz. Doch nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU im Mai 2018 gelten datenschutzrechtliche Regelungen, wenn es um die Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe oder Löschung personenbezogener Daten geht. Bei Nichtbeachtung kann sich das angesichts der seitdem erheblich angehobenen Bußgelder für Kfz-Betriebe durchaus fatal auswirken.

Grundsätzlich gilt: Sobald personenbezogene Daten von natürlichen Personen (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken verarbeitet werden, was bei einer Betriebsnachfolge stets der Fall sein dürfte, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO sowie der jeweils einschlägigen nationalen Bestimmungen, wie dem Bundesdatenschutzgesetz (z. B. hinsichtlich der Arbeitnehmerdaten), einzuhalten.

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