Betriebserlaubnisanforderung für Austausch-Turbos
Honeywell unterstützt die vom Deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geäußerte Auffassung, dass auch Turbolader zu den Kfz-Teilen gehören, die für eine Betriebserlaubnis von Bedeutung sind.
Deutsche Autofahrer können bei Verwendung von Kfz-Ersatzteilen – zu denen nach Auffassung von Honeywell und BMVI auch Turbolader gehören – ohne ausreichende Genehmigung mit Bußgeldern oder Entzug der Fahrberechtigung bestraft werden. Dadurch ließen sich Umweltschutz- und Sicherheitszielen realisieren, die durch nicht originale Ersatzteile gefährdet werden können.
Nachweis erforderlich
Das BMVI erklärte, dass ein Ersatz-Turbo ohne OE-Spezifizierung die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs zum Erlöschen bringen kann. Beim Einbau eines solchen Ersatz-Turboladers müsse ein Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – durch zusätzliche Gutachten, Inspektion, Emissionstests – erbracht werden. Dies ist eine wichtige Nachricht für Werkstätten und Installateure, die sie bei ihren Empfehlungen für Kunden berücksichtigen müssen.
Bußgeld und Punkte
Die Verwendung eines Ersatzteils, das bestimmten Emissions- und Sicherheitsstandards nicht entspricht (was das BMVI bei Nicht-Originalteilen oder wiederaufbereiteten Turboladern annimmt), kann Bußgelder und Strafen zur Folge haben. Dies kann zum Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr und zu Geldstrafen in Höhe von bis zu 270 Euro führen. Darüber hinaus können Fahrzeughalter und Fahrer einen Punkt im Verkehrszentralregister erhalten.
„Nicht-Original-Turbolader können Werkstätten und deren Endkunden vor ernsthafte Probleme stellen“, meint Olivier Rabiller, Vizepräsident von Honeywell Transportation Systems und General Manager Business Development, High Growth Regions and Aftermarket. „Diese Maßnahme unterstreicht die wichtige Rolle, die Turbolader für eine zunehmend strengere Einhaltung von Emissions- und Energieeffizienzauflagen spielen.“
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