Werkstattinhaber oder zur verantwortlichen Person bestellte Kfz-Fachkräfte sind verpflichtet, Vorgaben zum Arbeitsschutz umzusetzen. Dazu zählt unter anderem, Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden beim Umgang mit unterschiedlichen Gefahrstoffen zu schützen.
Dies schreibt die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung, GefStoffV) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vor. Ein Baustein, um diese Vorgaben zu erfüllen: turnusmäßige Unterweisung der Beschäftigten über den fachgerechten Umgang und Schutzmaßnahmen.
Eigenen Angaben zufolge stellt der Schmierstoffspezialist Motul dafür auf www.motul.de verschiedene Betriebsanleitungen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung kostenlos zur Verfügung. Diese enthalten beispielsweise Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe sowie Hinweise zu Vorsichtsmaßnahmen, welche die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und dem anderer Mitarbeiter beachten müssen. Dazu, was bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen zu befolgen ist, finden sich ebenfalls entsprechende Anleitungen.
Außerdem wichtig: Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten eines Unternehmens jederzeit zugänglich sein. Bei Kontrollen von Behörden wird oft geprüft, ob die jeweiligen Informationen überhaupt vorhanden sind.