Beschränkter OBD-Zugang ist rechtswidrig
Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zu den Onboard-Diagnose(OBD)-Systemen von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft.
ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel sagt: „Das Urteil ist im Sinn der Kunden, weil herstellerübergreifende harmonisierte Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeuginformationen gut für die Fahrzeugsicherheit sind und einen fairen Wettbewerb für die Fahrzeugreparatur ermöglichen.“
Deswegen fordere der ZDK eine schnelle sektorspezifische Gesetzgebung für den Zugang zu Fahrzeugdaten. In einer solchen Regulierung könnten Maßnahmen geschaffen werden, die unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt ermöglichen. Geeignete Autorisierungsverfahren, wie das SERMI-Verfahren, seien bereits eingeführt und könnten ebenfalls dafür genutzt werden, so Scheel weiter.
Dem Urteil vorausgegangen ist eine Klage von ATU und Carglass. Sie hatten ursprünglich ein Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) vor dem Landgericht Köln eingebracht. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht Köln den Fall dem EuGH vor.
Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation bei ATU, sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH. Das Urteil schafft EU-weit Rechtssicherheit und stärkt den freien Wettbewerb zugunsten aller unabhängigen Marktteilnehmer im Kfz-Service.“ Die wahren Gewinner seien die Verbraucher, die weiterhin ihre Werkstatt frei wählen können. Wie es heißt, wird das Verfahren nun vor dem Gericht in Köln fortgesetzt.
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