Werkstätten und Autohäuser, die Waschanlagen auch für den öffentlichen Verkehr freigeben, sollten die Nutzer von Automatikfahrzeugen darauf hinweisen, dass sie den Zündschlüssel nicht auf Aus stellen dürfen. Ansonsten kann es Probleme in der Waschstraße geben und teuer werden, wie eine Rechtsstreitigkeit zeigt.
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, weil Fahrzeuge in Waschanlagen Schäden erleiden. Ob der Betreiber für den Schaden haftet, so die Experten der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, kommt auf die Ursache an. Im Mittelpunkt stehen hier zwei Fragen:
- War es eine vom Betreiber verschuldete Fehlfunktion der Anlage?
- War es ein Bedienungsfehler des Autofahrers?Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.
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