

Laut EuGH dürfen Automobilhersteller den Zugang zu OBD-Daten nur im erforderlichen Maß beschränken. Kommt nun endlich Bewegung ins Spiel, nachdem lange nichts passiert ist?
Nachdem es seitens des freien Markts viel Beifall zum Gerichtsurteil im Oktober 2023 gab, ist nicht mehr viel passiert. Ein Rückblick: Am 5. Oktober 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass alle Zugangsbeschränkungen zu Wartungs- und Reparaturdaten aus der OBD-Schnittstelle unzulässig sind, sofern nicht ausdrücklich in der Verordnung EU 2018/858 erwähnt. Das Urteil gilt sowohl als Wegweiser als auch Schranke für Fahrzeughersteller – doch passiert ist seitdem nicht viel, trotz einstweiliger Verfügungen gegen die Autobauer. „Das wird sich nun voraussichtlich ändern“, sagt Harald Hahn, Fachbereichsleiter Abgas/Diagnose beim ASA-Verband, auf der Jahrespresskonferenz am 13. März 2025.
„Es darf nicht sein, dass Autobauer unter dem Deckmantel der vorgeschriebenen Cybersicherheit ihre Systeme vom freien Markt komplett abschotten. Daher ist es längst an der Zeit, das EuGH-Urteil vom Oktober 2023 mit Nachdruck umzusetzen“, meint Redakteur Sebastian Schuster. Dafür liefert er auch Argumente. mehr …
Nachdem es viele Diskussionsrunden mit den Fahrzeugherstellern (ACEA), der Allianz für die Freiheit der Autoreparatur (AFCAR Alliance) und den Teileherstellern (CLEPA) gab, hat man sich laut ASA-Verband unter anderem auf folgende, für die Kfz-Werkstatt relevante Punkte geeinigt, die nun noch von den zuständigen Stellen abschließend geprüft werden müssen.