Eine weitere politische Hürde ist genommen und damit scheint nun (fast) sicher: Werkstätten dürfen auch in Zukunft beigestellte Prüfungen für die HU im Rahmen eines Akkreditierungssystems vornehmen. Mit diesem Bundesratsbeschluss zur sogenannten straßenverkehrsrechtlichen Sammelverordnung, die auch Neuregelungen zu den der Hauptuntersuchung „beigestellten Prüfungen“ beinhaltet, zeigt sich der ZDK zufrieden.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe stellt klar: „Auf Grundlage der nun hoffentlich bald in Kraft tretenden Verordnung können in anerkannten Kfz-Werkstätten, auch in kleinen Werkstätten mit nur einem Meister, im Namen des BIV auch weiterhin Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durchgeführt werden.“
Wie berichtet, installiert der dem ZDK angehörende Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) zu diesem Zweck ein Qualitätsmanagementsystem, dem sich ausführende Betriebe anschließen können. Mit der Verordnung wird laut ZDK Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen.
Weiter heißt es: Der Verband gehe „zuversichtlich davon aus, dass die Ablehnung einiger anderer Punkte der Verordnung durch den Bundesrat das Inkrafttreten der dringend erwarteten Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung nicht weiter verzögere“. Insoweit seit jetzt wieder das Bundesverkehrsministerium am Zug.