Was die Legalisierung von Cannabis für das Arbeitsrecht bedeutet.
Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis teilweise legal. Stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber damit umgehen, wenn Mitarbeiter während oder vor der Arbeit zu der Droge greifen. Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert die Auswirkungen der Gesetzesänderung.
Aus der Legalisierung von Cannabis folgt jedenfalls kein Freibrief für den Konsum bei der Arbeit, so Fuhlrott: „Arbeitnehmer schulden ihre ‚ungetrübte‘ Arbeitsleistung. Ist das infolge von Cannabiskonsum nicht mehr gegeben, rechtfertigt das arbeitsrechtliche Maßnahmen und zwar auch dann, wenn er in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist.“ Denn der Arbeitnehmer sei verpflichtet, seine Leistung frei von allen Einflüssen berauschender Mittel zu erbringen, so dass geringe Wesens- und Verhaltensänderungen schon eine Abmahnung begründen können.
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