Insolvenzantrag

Baumot Group ist zahlungsunfähig

Eigenen Angaben zufolge ist die Baumot Group wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit gezwungen, einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung zu stellen. Davon betroffen sind auch die Tochtergesellschaften im Bereich Clean-Mobility-Lösungen. Dazu zählen die Twintec Technologie GmbH, Baumot Technologie GmbH und Baumot Deutschland GmbH.

Als Auslöser für den Insolvenzantrag nennt das unter anderem auf SCR-Nachrüstsysteme spezialisierte Unternehmen erhebliche Umsatzeinbußen in den Kernmärkten Israel, UK, Italien und Deutschland aufgrund der Auswirkungen von Corona. Insbesondere die damit in Zusammenhang stehenden neuerlichen Lockdown-Regelungen in den genannten Ländern hätten die dramatischen Effekte für Baumot hervorgerufen.

In einer Pressemitteilung schreibt das Unternehmen dazu: „Das Coronavirus traf, als es erstmals im Frühjahr 2020 für flächendeckende Werkstattschließungen in den Kernmärkten sorgte, auf ein Geschäftsmodell, welches sich nach langen Entwicklungs- und Erprobungsjahren in der Markteinführung befand und als wesentlicher Baustein für die Baumot-Zukunft aufgebaut wurde.“ Dabei würden die technischen (Nachrüst-)Lösungen für Pkw, Handwerker- und Lieferfahrzeuge, leichte und schwere Lkw, Busse, Bau-, Land- und Sondermaschinen sowie für stationäre Anwendungen maßgeblich zur Erreichung der ausgerufenen Klimaziele bis 2030 beitragen.

Im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung bleiben der Vorstand und die Geschäftsführung weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt, ausdrückliches Ziel ist die Sanierung des Unternehmens über einen Insolvenzplan.