Zur Jahreswende hat die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ihre bisherige Rechtsform als Aktiengesellschaft gewechselt und firmiert nunmehr als Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH.
Dieser Schritt wurde vor dem Hintergrund der neuen Vorschriften von Basel III notwendig. Damit wird sichergestellt, dass das Eigenkapital weiterhin als hartes Kernkapital gilt, sobald die Vorschriften von Basel III in Kraft treten.