Derzeit ist es gängige Praxis, dass ein nicht funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem bei einer HU als geringer Mangel eingestuft wird. Das wird sich jedoch ab 20. Mai 2018 ändern, erklären die Experten vom RTS Räder Technik Shop. Denn ab diesem Zeitpunkt ist ein offensichtlich mangelhaftes RDKS gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU als erheblicher Mangel einzustufen und somit wird die HU-Prüfplakette nicht ausgestellt.
Sascha Schnitter, Produktmanager bei RTS äußert sich dazu wie folgt: Da RDKS-Sensoren nicht nur umweltrelevante Vor teile bieten, sondern neben der Laufleistung der Reifen auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßen wir diesen Schritt sehr. Zusätzlich bietet die verbindliche gesetzliche Vorgabe nun auch dem Handel ein weiteres Argument defekte RDKS-Sensoren sofort auszutauschen und den Endverbraucher diesbezüglich zu sensibilisieren.“
Neben dem Austausch von defekten Luftdrucksensoren ist der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. Denn für nach dem 31. Oktober 2012 homologierte und für alle ab dem 1. November neu zugelassenen Fahrzeuge ist ein RDKS vorgeschrieben. Folglich müssen auch die Räder eines Zweitradsatzes (z. B. Winterräder) über Reifendruck-Kontrollsensoren verfügen.