AVL Ditest unterstützt Kunden bei notwendiger Aufrüstung der AU-Geräte

Ab 1. Januar 2018 ist wieder generell am Endrohr zu prüfen, weshalb die AU-Geräte aufzurüsten sind. Bild: AVL Ditest

Ab 1. Januar 2018 müssen Werkstätten im Rahmen der AU wieder generell am Endrohr messen (KRAFTHAND berichtete). Details zu dieser vom Bundesrat beschlossenen Verschärfung der Abgasuntersuchung finden sich in der „Leitfadenversion 5 Revision 01“, die KRAFTHAND in der Ausgabe 22/2017 (Erscheinungstermin 25. November) veröffentlichen wird. Für Werkstätten heißt das, dass sie ihre AU-Geräte entsprechend vorbereiten müssen.

Denn zur Durchführung der AU gemäß der aktualisierten Richtlinie muss die Software der Geräte ab Januar 2018 so angepasst werden, dass die Messung der Abgase ohne Probleme direkt im Auspuffendrohr vorgenommen werden kann.

AVL Ditest beispielsweise hat bereits reagiert und unterstützt eigenen Angaben zufolge seine Kunden bei der Umrüstung. So können die vorhandenen Geräte dieses Anbieters durch eine Hardware-Erweiterung oder ein Software-Update einfach aufgerüstet werden. Die Abgastester sind damit fit für die Umstellung in den kommenden Jahren. Der Werkstattausrüster informiert Kunden dahingehend über Broschüren und Infoblätter, auch eine eigens eingerichtete Website – www.avlditest.com/index.php/de/au-leitfaden-51.html – steht mit allen Daten und Fakten zur Umrüstung bereit.

Weitere Änderungen
Die ab 2018 geltende Änderung ist aber nicht die einzige. Ergänzt wird die Richtlinie durch zwei weitere Neuerungen. Im Januar 2019 geht es um eine Senkung des Grenzwerts der Schadstoffe, die vom Kraftfahrzeug ausgestoßen werden. Zum anderen ist ab Januar 2021 bei Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor zusätzlich die Überprüfung der Partikelanzahl durch die Messung im Auspuffendrohr verpflichtend durchzuführen.