Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, den Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen. Diesem Zweck dient der verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden hat sich der ZDK eigenen Angaben zufolge mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
Keine banalen Verstöße ahnden
„Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes werden dadurch eine spürbare Entlastung erfahren“, teilt der Verband mit. Denn der Autohandel müsse viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten. Hierbei gehe es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken.
Laut dem ZDK geht die Begrenzung der Abmahnbefugnis in die richtige Richtung. Vor allem die vorgesehene Einschränkung der wirtschaftlichen Anreize insbesondere bei Abmahnungen durch angebliche Mitbewerber wegen Verstößen gegen Informationspflichten oder Datenschutzvorschriften werde sich, so der Sprecher, hoffentlich als probates Schutzschild erweisen.
Große Verantwortung für den Erfolg der Schutzvorschriften werde allerdings auch den Gerichten aufgetragen, die die Vorschriften im Sinne des Gesetzgebers anzuwenden haben.