
Bei der Recherche zu Batteriereparaturen von E-Autos ist Krafthand auf die Aussage gestoßen, dass „HV-Batterien in zwei Fällen aufgrund eines Sicherheitsrisikos nicht mehr genutzt werden dürfen, auch wenn sie zu 100 Prozent intakt sind“: erstens, nachdem ein Airbag ausgelöst hat, und zweitens, wenn das Batteriepack eine Beule von drei Millimetern und mehr aufweist.
Kfz-Versicherungen würden diese Risiken nicht abdecken – und damit müsse die HV-Batterie ausgetauscht werden. Doch lässt sich das so pauschal sagen? Carsten Reinkemeyer, Leiter Fahrzeugtechnik und Sicherheitsforschung im Allianz Zentrum für Technik (AZT), kennt sich damit aus.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.