Von verschiedenen Stellen heißt es, dass ein Arbeitsplatz für Elektrofahrzeuge oder genauer gesagt für das Arbeiten an Hochvoltanlagen Investitionen im fünfstelligen Bereich erfordert. Während die einen von rund 12.000 Euro sprechen, kalkulieren andere sogar mit 15.000 Euro. Muss es wirklich so viel sein?
Die kurze Antwort: nicht unbedingt. Die etwas längere: Es kommt darauf an, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen. Stehen etwa jede Woche mehrere Batteriereparaturen an, benötigt die Werkstatt eine umfangreichere Ausstattung. Dementsprechend höher sind die Investitionskosten. Liegt der Fokus dagegen auf üblichen Wartungs- und Reparaturtätigkeiten, sieht es schon ganz anders aus. Denn selbst wenn am HV-System gearbeitet wird – etwa der Wechsel des elektrischen Klimakompressors –, ist nicht automatisch ein abgesperrter Hochvoltarbeitsplatz vorgeschrieben.
Was (Mess-)Equipment für Arbeiten an HV-Systemen kostet
Es gibt Einschätzungen, nach denen die Kosten für einen vollausgestatteten Werkstattarbeitsplatz für den Service und die Reparatur an E-Autos im fünfstelligen Bereich liegen. Doch der Einstieg kann auch (viel) günstiger gelingen. mehr …
Im Gegenteil. Seitens der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV gibt es sogar wenige konkrete Vorschriften. In diesem Zusammenhang ist ein Begriff von besonderer Bedeutung: Gefährdungsbeurteilung. Das heißt, anhand der ermittelten Gefahren, die von der auszuführenden Tätigkeit ausgehen können, ist entsprechend zu handeln. Was heißt das konkret? Im Grunde ist das Anliegen der Berufsgenossenschaften, die Gefahren für die Versicherten so gering wie möglich zu halten. Deshalb muss der Unternehmer oder die vom Unternehmer beauftragte Führungsperson dafür sorgen, dass Schutzmaßnahmen und eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitgestellt und von den Mitarbeitern entsprechend verwendet werden.
Anhand einer Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Das gilt für PSA und Arbeitsplätze.
Schutzausrüstung nicht immer erforderlich
Welche Vorkehrungen zur Minimierung möglicher Gefahren konkret getroffen werden müssen, legt die verantwortliche Person vor jeder Arbeit fest. Als klassisches Beispiel dient der Radwechsel: Hier ist selbst bei Fehlverhalten oder Unachtsamkeit nachvollziehbarerweise nicht von einer elektrischen Gefährdung auszugehen. Demzufolge braucht es hier auch keine besonderen Maßnahmen am Arbeitsplatz. Dennoch gilt, dass, sobald an einem E-Fahrzeug gearbeitet wird, mindestens eine Unterweisung notwendig ist. Selbst für das Umparken auf dem Firmengelände braucht es eine Sensibilisierung.
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