Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern aushangpflichtige Gesetze in der neuesten Fassung zugänglich zu machen. Ansonsten drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche.
Aktuelle Neuerungen sind der Coronakrise geschuldet. So gibt es einige Änderungen und befristete Regelungen, die in bereits bestehenden Vorschriften Eingang finden. Betroffen sind hiervon beispielsweise das aushangpflichtige Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das teilweise aushangpflichtige Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Daneben sind weitere Anpassungen verabschiedet worden, wie etwa Änderungen im aushangpflichtigen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 oder das dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019, das im Teilzeit- und Befristungsgesetz Eingang fand.
Um Betrieben bei der Erfüllung ihrer Aushangpflicht Hilfestellung zu leisten, ist im Forum Verlag eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage der Gesetzessammlung „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ erschienen. Darin finden sich die notwendigen Infos kompakt in einem Band – dank Lochung fertig zum Aushang. Das Buch ist adressiert an Geschäftsführer, Personalleiter, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsbeauftragte. Es kostet brutto 49 Euro.