Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern aushangpflichtige Gesetze in der neuesten Fassung zugänglich machen. Eine aktualisierte Neuauflage ist nun im Forum Verlag erschienen. Krafthand informiert, was sich geändert hat.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern aushangpflichtige Gesetze in der neuesten Fassung zugänglich zu machen. Ansonsten drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche. Um etwa Kfz-Betrieben bei der Erfüllung ihrer Aushangpflicht Hilfestellung zu leisten, ist im Forum Verlag eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage der Gesetzessammlung „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ erschienen. Darin finden sich die notwendigen Infos kompakt in einem Band – dank Lochung fertig zum Aushang. Das Buch ist adressiert an Geschäftsführer, Personalleiter, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsbeauftragte.
Aktuelle Neuerungen
Folgende Gesetze und Verordnungen sind seit der letzten Auflage überarbeitet worden:
- Arbeitsschutzgesetz – Inkrafttreten der Änderungen zum 17.9.2022 und zum 1.1.2023
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – Inkrafttreten der Änderungen zum 1.1.2023
- Entgeltfortzahlungsgesetz – Inkrafttreten der Änderungen zum 1.1.2023
- Mindestlohngesetz – Inkrafttreten der Änderungen zum 1.10.2022
- Nachweisgesetz – Inkrafttreten der Änderungen zum 1.8.2022.
Wichtige Gesetzesänderungen, zum Beispiel in den aushangpflichtigen Gesetzen, die sich nach dem Redaktionsschluss ergeben, können bis zum Erscheinen der nächsten Neuauflage online abgerufen werden auf www.forum-verlag.com/3088-beiblatt_122022.
Zu bestellen ist das Buch beim Forum Verlag, Merching, für 43 Euro unter buchhandel@forum-verlag.com oder Telefon 0 82 33/3 81-123.