Stark entleerte und komplett leere Klimakreisläufe dürfen wissentlich nicht einfach wieder befüllt werden. Doch ab wann gilt eine Anlage als übermäßig entleert? Genügt der vakuumbasierte Dichtheitstest mit einer Klimaservicestation aus gesetzlicher Sicht? Und welche Lecksuchmethode verspricht den größten Erfolg? Fragen, über die KRAFTHAND mit einem Experten von Dometic Waeco gesprochen hat.
Entweicht Kältemittel in die Atmosphäre, ist das bekanntlich schlecht für die Umwelt. Das gilt nicht nur für R134a, sondern auch für R1234yf, obwohl dieses im Vergleich deutlich weniger Treibhauspotenzial hat. Doch nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes sollte der Kfz-Profi über den Umgang mit den Kältemitteln Bescheid wissen. Es gibt auch eine rechtliche Seite: In der EU-Verordnung Nr. 517/2014 wird das technische Verhalten innerhalb der Werkstatt genau geregelt. In Kapitel II, Artikel 3 steht: „Die absichtliche Freisetzung von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre ist untersagt (…).“ Der Gesetzgeber sieht dieses Thema ziemlich streng und setzt bei Missachtung bis zu 50.000 Euro Strafe an. Doch was heißt das für den Kfz-Betrieb?
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