Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten für die individuelle Anpassung von AU-Solldaten über den Leitfaden 6 hinaus ausgeweitet. Was das für die Praxis bedeutet, erklärt Harald Hahn, Experte für AU-Messtechnik und AU-Messverfahren beim Verband der Werkstattausrüster ASA.
Herr Hahn, bevor wir nochmal erklären, was beim individuellen Anpassen von AU-Werten geht, zunächst die Frage: Für welche AU-Leitfäden räumt der Gesetzgeber diese Möglichkeit ein?
Mit einem Schreiben vom 23. September 2023 an die berechtigten Untersuchungsstellen wurde auch bei Nicht-Vorhandensein einer Software Leitfaden 6 darauf hingewiesen, dass diese Vorgehensweise auch bei Nutzung der Geräteleitfäden 4, 5 und 5.01 angewendet werden darf.
Warum hat der Gesetzgeber überhaupt die individuellen Anpassungsmöglichkeiten von AU-Werten geschaffen und ausgeweitet?
Obwohl die Fahrzeughersteller verpflichtet sind, AU-Solldaten zu liefern, hat sich herausgestellt, dass einige ihre AU-Solldaten seit 2019 nicht mehr aktualisiert haben. Dieses Versäumnis stellt den Prüfer und auch die Akkreditierung der Werkstatt durch die DAkkS vor Probleme. Aus diesem Grund war ein Ziel bei der Erstellung des Leitfadens 6, auf Herstellervorgaben weitgehend zu verzichten und stattdessen auf sogenannte Default-Werte zurückzugreifen. Dies gelingt sehr gut bei den einzuhaltenden Abgasgrenzwerten.
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