AU-Partikelmessung ausgesetzt
Die ab 1. Januar 2023 angedachte PN-Messung ist aufgrund einer Entscheidung des Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen" obsolet – generell in Frage steht die Partikelzählung aber nicht. Wie es nun weitergeht und wann sie kommt, dazu bezieht auch ein Experte im Interview Stellung.
In Ausgabe 18-19/2022 berichteten wir über die geplante Übergangsregelung für die ursprünglich ab 1. Januar vorgesehene AU-Partikelmessung an Euro-6-Dieselfahrzeugen. Laut dem Verband der Werkstattausrüster ASA wurde diese vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02. September 2022 aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit von Prüfgeräten verkündete Übergangsregelung nun vom Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) abgelehnt. Die Regelung des BMDV sah vor, dass Werkstätten und Prüforganisationen, bis zum 1. Januar 2023 ein Partikelmessgerät haben, ab diesem Zeitpunkt an allen Euro-6-Dieseln die Abgasuntersuchung damit auch vorzunehmen haben.
Die Prüfstützpunkte/-stellen, die wegen Lieferengpässen (noch) kein PN-Gerät haben, hätten Euro-6-Diesel bis zur Lieferung ihres Partikelmessers auch nach dem 1. Januar 2023 mit dem herkömmlichen Opazimeter prüfen dürfen. Allerdings nur, wenn sie eine verbindliche Bestellung vor dem 1. November 2022 hätten nachweisen können.
1. Juli 2023 im Fokus
Der Bund-Länder-Fachausschuss wünscht allerdings eine flächendeckende Einführung. Laut ASA-Verband sei das Ziel, diese bis spätestens 1. Juli 2023 umzusetzen. Sie könnte aber auch schon vorher erfolgen, wenn die flächendeckende Versorgung mit Geräten früher erreicht wird. Dafür soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV kontinuierlich die Marktabdeckung überwachen. Sobald diese eine ausreichende Verfügbarkeit kalibrierter PN-Messgeräte feststellt, legt das BMDV kurzfristig über eine weitere Verkehrsblattverlautbarung die PN-Messung als verpflichtend für alle Prüfstellen/-stützpunkte fest (Anmerk. der Red.: was kurzfristig bedeutet, siehe Interview unten)
Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband, warnt aber davor, sich aufgrund der neuen Situation nicht mehr mit der Anschaffung eines Partikelmessers zu beschäftigen. „Es gibt keinen fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren. Das wird möglicherweise spätestens der 1. Juli 2023 sein. Entsprechende Marktabdeckung mit PN-Messgeräten vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin gelten,“ betont er.
beim ASA-Verband zur ausgesetzten Partikelmessung und den „variablen Einführungstermin“
Herr Hahn, nun ist doch mal Bewegung zum Einführungstermin und zur avisierten Übergangsregelung für die Partikelmessung gekommen. Können Sie die Hintergründe dazu erläutern?
Statt des verbindlichen Termins 1. Januar 2023 gilt künftig eine Flexibilisierung des Einführungstermins. Der BLFA-TK hat in einer Sitzung den Vorschlag der Bundesregierung für eine Übergangsregelung mit klarem Votum abgelehnt. Der neue Vorschlag sieht vor, dass die Partikelmessung so lange ausgesetzt wird, bis eine ausreichende Marktabdeckung mit PN-Geräten gewährleistet ist.
Was ist mit der ursprünglichen „Bestellpflicht“, um übergangsweise mit einem Opazimeter auch Euro-6-Diesel messen zu können?
Auch diese ist durch die Neuregelung obsolet, gleichwohl der variable Einführungstermin die Situation keineswegs entspannt. Ein Zurücklehnen für die Bestellung von PN-Geräten ist nicht angesagt. Bei ausreichender Marktabdeckung wird die PN-Messung sehr kurzfristig „scharf“ gestellt. Kurzfristig bedeutet hier, dass nach Feststellung einer ausreichenden Abdeckung nur wenige Wochen bis zur „Scharfstellung“ vergehen.
Der Verordnungsgeber spricht davon, die Partikelmessung zunächst auszusetzen. Bedeutet das, dass ab dem 1. Januar 2023 alle Diesel weiterhin per Trübungsmessung geprüft werden müssen?
Aussetzen bedeutet, dass vorerst weiterhin die Opazität gemessen wird. Eventuell vorhandene PN-Messgeräte können erst zum Einführungstermin genutzt werden.
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