AU-Akkreditierung
Abgasuntersuchung

AU-Akkreditierung – ab wann und warum?

Bild: Schmidt

In der Branche gibt es immer wieder Irritationen zum Termin, ab wann AU-Werkstätten eine zusätzliche Akkreditierung benötigen. Das zeigen auch Leserreaktionen auf einen Artikel in KRAFTHAND 1-2/2021, der auf den 1. Juli 2021 verweist. Zwar ist dieser Termin nicht fix vorgegeben, dennoch könnte er zu einem Stichtag werden.

Im Beitrag „Stichtag 1.7.2021“ hat die Redaktion über die bevorstehende Notwendigkeit der Akkreditierung für Werkstätten berichtet, die weiterhin Abgasuntersuchungen vornehmen möchten. Darin ging es auch um den Termin, ab dem Kfz-Betriebe am besten akkreditiert sein sollten. In der Branche wird immer wieder der diesjährige 1. Juli genannt – so wie in besagtem Artikel, der sich auf Aussagen des ZDK-Experten Werner Steber für einen KRAFTHAND-Podcast stützt.

Verschiedener Leserreaktionen auf den Beitrag zufolge könne man jedoch diesen Termin mangels gesetzlicher Vorgaben gar nicht als fixen Termin nennen. Das stimmt zwar einerseits. Doch andererseits ist der 1. Juli 2021 ein Tag, der relevant und zum Stichtag werden könnte, obwohl der Verordnungsgeber (noch) gar keinen bindenden Termin für die Akkreditierung der Werkstätten genannt hat. Um zu verstehen, warum dieses Datum immer wieder ins Spiel gebracht wird, muss man etwas tiefer ins Thema einsteigen.

Die Vorgeschichte

Damit Überwachungsorganisationen (ÜO) von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine (neue) sogenannte und ab dem 1. Juli 2022 vom Gesetzgeber verlangte Vollakkreditierung erhalten, um weiterhin technische Fahrzeugüberwachungen vornehmen zu dürfen, müssen sie eine Reihe an Bedingungen erfüllen. Dabei geht es um die korrekten Voraussetzungen in Hinblick auf Prüfequipment und Prüfplätze, entsprechende Qualifikationen sowie Dokumentationspflichten.


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