AU-Geräte-Kalibrierung

ASA-Verband nennt die wichtigsten Fakten

Da laut ASA-Verband im Markt zurzeit unvollständige und teilweise falsche Informationen zum Thema AU-Geräte-Kalibrierung kursieren und die Gerätebetreiber verunsichern, hat die Organisation der Hersteller und Importeure eine Faktensammlung erstellt.

Der ASA-Verband hat online eine FAQ-Liste mit wichtigen Fakten zur Kalibrierung von AU-Geräten veröffentlicht. Bild: AVL Ditest

Die FAQ-Liste soll AU-Gerätebetreibern helfen, das Thema besser einzuordnen.

FAQ-Liste

Die häufigsten Fragen, die Werkstätten in den vergangenen Wochen dem Verband gestellt haben, wurden auf einer FAQ-Liste gesammelt. Hier eine Übersicht:

1. Warum müssen AU-Geräte neben der Eichung auch noch kalibriert werden?

2. Warum unterscheiden sich die Preise für die AU-Geräte-Kalibrierung von Anbieter zu Anbieter und warum gibt es keine behördlich festgelegte Einheitsgebühr?

3. Was kostet eine Kalibrierung üblicherweise?

4. Sind mit den Kalibrierkosten weitere Tätigkeiten mit abgedeckt, etwa die Wartung eines AU-Geräts?

5. Unterliegen AU-Geräte wie Bremsprüfstände der Pflicht zur Stückprüfung?

6. Ersetzt eine AU-Geräte-Kalibrierung eine Wartung, Justage oder Eichung?

7. Erfolgt die Akkreditierung als Kalibrierlabor immer nur für Geräte eines bestimmten Herstellers oder für die gesamte Gerätegattung?

8. Haben die Kalibrierscheine aller für die Abgasmessung akkreditierten Kalibrierlabore dieselbe Gültigkeit?

9. Was bedeutet der im Zusammenhang mit akkreditierten Kalibrierlaboren oft genannte Begriff Bevollmächtigten-Prinzip?

10. Wer kontrolliert in der Praxis, ob eine Werkstatt die AU tatsächlich mit einem kalibrierten Gerät durchführt und ob die Kalibrierung den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

11. Was genau muss eine Werkstatt bei einer Prüfung vorweisen können, damit ihr AU-Gerät als ordnungsgemäß kalibriert und geprüft und damit AU-zugelassen gilt?

Fragen per Email stellen

Wer Fragen zum Thema AU-Geräte-Kalibrierung hat, kann sich per Mail an die Geschäftsstelle des ASA-Bundesverbands wenden unter geschaeftsstelle@asa-verband.de. Auch die Hersteller der Abgasmessgeräte, deren Händler oder die zuständige Innung beantworten Fragen. Wie KRAFTHAND bereits ausführlich berichtet hat, hat der Verband außerdem eine Liste mit den Übergangsfristen der Bundesländer zur Kalibrierpflicht für AU-Geräte online hinterlegt. Auf der Seite bietet der Verband außerdem eine Übersicht Euro-6-fähiger und auf diese Genauigkeitsklasse umrüstbarer Abgasmessgeräte in einer Excel-Liste zum Download an:

https://asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019/

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