ASA-Verband: Generelle Endrohrprüfung wird ab Mitte 2017 wieder Pflicht
Der ASA-Verband verfügt über Informationen, wonach ab Mitte 2017 bei allen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge die Abgase am Endrohr wieder obligatorisch zu messen sind. Dies wurde bei einem Pressegespräch in Würzburg deutlich.
Der Leiter des Fachbereichs Diagnose und ASA-Vizepräsident Harald Hahn wies darauf hin, rund ein Jahr nach der Einführung des AU-Leitfadens 5 plane das Bundesverkehrsministerium die generelle Wiedereinführung der Endrohrprüfung für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge.
Diese Änderung werde jedoch nicht in einen neuen AU-Leitfaden 6 münden. Vielmehr solle sie als Variante des derzeit gültigen AU-Leitfadens 5 geführt werden. Damit signalisiere der Gesetzgeber, dass es sich nicht um einen komplett neuen Ablauf handle, sondern lediglich um eine Änderung, betonte Hahn.
Der ASA-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass alle national und international durchgeführten Studien ganz eindeutig belegen, dass die On-Board-Diagnose (OBD) die Endrohrprüfung nicht ersetzen kann“, verdeutlicht Hahn. Die Annahme, das OBD-System würde zuverlässig das Überschreiten der geltenden Abgaslimits signalisieren, wurde nicht zuletzt durch den Abgasskandal deutlich widerlegt, so die Ansicht des ASA-Verbandes.
Anpassung der Grenzwerte
„Die derzeitigen Grenzwerte für die Endrohrprüfung im Rahmen der AU sind angesichts der geltenden EU-Schadstoffnormen und der aktuellen Fahrzeugtechnik viel zu hoch angesetzt. Für eine effiziente Endrohrprüfung müssen die Grenzwerte dringend nach unten angepasst werden“, erläuterte Hahn. Mit der Überarbeitung der AU-Richtlinie werde dieser Forderung endlich nachgekommen. So werde für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor eine Absenkung des CO-Grenzwertes von 0,2 Vol.-% auf 0,1 Vol.-% diskutiert.
Für Selbstzünder ist derzeit anstatt des Plakettenwertes eine fester maximaler Trübungswert von 0,3 m-1 im Gespräch. Dies ist laut Hahn zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings ein zu kleiner. „Für Selbstzünder erachtet der ASA-Verband schon immer einen Trübungswert von maximal 0,2 m-1 als sinnvoll, um defekte Abgaskomponenten zuverlässig erkennen zu können. An den Messgeräten wird die Durchsetzung des von uns geforderten Grenzwertes nicht scheitern. Mindestens 70 bis 80 Prozent der im Markt befindlichen Opazimeter erfüllen bereits heute eine höhere Genauigkeitsklasse ohne Probleme, so die Einschätzung von Hahn.
Keine NOx-Messung
Das Messen der NOx-Werte im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung wurde in der Vergangenheit öfter diskutiert. Mit dem Abgasskandal bei VW hat dieses Thema noch deutlich an Brisanz gewonnen. Laut Hahn könne die NOx-Messung bei der AU aber kurzfristig nicht umgesetzt werden. Dies liege allerdings nicht an der Messtechnik. Vielmehr stelle die Konditionierung der Fahrzeuge für eine reproduzierbare NOx-Messung die größte Hürde dar. Jedoch werden derzeit bereits im Rahmen der europäischen SET II-Studie verschiedene Konditionierungsabläufe für eine effiziente NOx-Messung im Rahmen des periodischen Abgastests untersucht. An der SET II-Studie sind sowohl die Prüforganisationen (CITA) als auch die Werkstattausrüster (EGEA) beteiligt.
Meinungsbeitrag
Der Leiter Test und Technik beim ADAC, Dr. Reinhard Kolke, spricht sich währenddessen gegen eine verschärfte Abgasuntersuchung aus (KRAFTHAND 21/2016)
ADAC: Gegen Manipulation wirkungslos
Die heutige Luftqualität in Städten wird wohl nicht nachweislich verbessert, wenn Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge noch besser warten. Die Abgasuntersuchung (AU) richtet sich an den Halter des Fahrzeugs, der durch regelmäßige Wartung sicherstellen soll, dass die Fahrzeugemissionen während der gesamten Nutzungsdauer den vorgegebenen Bestimmungen entsprechen. Dabei ist bei der Durchführung der Abgasuntersuchung mit vertretbarem Prüfaufwand festzustellen, ob das Abgasverhalten des untersuchten Kraftfahrzeugs nach dem jeweiligen Stand der Technik als „in Ordnung“ eingestuft werden kann.
In Deutschland wird hierzu für Kraftfahrzeuge mit OBD und einer Erstzulassung ab 1.1.2006 ein zweistufiges Verfahren angewendet. Nach Auswertung aktueller Studien dazu ist dieses Verfahren hinreichend zuverlässig, das Abgasverhalten des geprüften Kraftfahrzeugs damit als „in Ordnung“ oder „nicht in Ordnung“ einzustufen. Dem vorangestellt ist die Verpflichtung des Fahrzeugherstellers, der sicherzustellen hat, dass die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und Fehler dem Fahrer angezeigt und im Motorsteuergerät gespeichert werden.
Eine Verschärfung der AU hätte gegen rechtswidrige Manipulationen der Fahrzeughersteller keine Wirkung, da die relevanten Schadstoffemissionen nur bei einer entsprechenden Motorbelastung gemessen werden können. Dazu wären aufwendige und teure Rollenprüfstände an allen Prüfstellen und Prüfstützpunkten erforderlich, was am Ende dann der Verbraucher zahlen soll. Abweichende Emissions- und Verbrauchsangaben sind ein Problem, das nur im Rahmen der Homologation gelöst werden kann. Dazu gehören Abgasmessungen im tatsächlichen Verkehr auf der Straße (sogenannte RDE-Messverfahren). Nur so kann sichergestellt werden, dass die Automobilindustrie Abgastechniken einsetzt, die wirksam Emissionen über alle Betriebszustände verringern. Entscheidend für den Erfolg wird dabei sein, die Emissions- und Verbrauchsangaben durch eine regelmäßige und vor allem unabhängige Feldüberwachung zu kontrollieren.
Eine moderne, zielführende und effiziente Abgasuntersuchung wird zukünftig verstärkt die Onboard-Diagnose und Onboard-Abgas-Sensorik der Fahrzeuge nutzen müssen. Deren dauerhafte Eignung dazu ist bei der Homologation nachzuweisen. Bei modernen Fahrzeugen wäre mit der modernen OBD die zweite Stufe der Abgasmessung bei der Abgasuntersuchung obsolet.
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