ASA-Präsident nennt 1. Januar 2018 als neuen Termin für generelle Endrohrprüfung
Die Weiterentwicklung der AU ist nach wie vor ein beherrschendes Thema in der Branche. KRAFTHAND führte ein Interview mit ASA-Präsident Frank Beaujean. Hierbei ging es unter anderem um die Reform der AU. Wird diese wie geplant umgesetzt, müssen Werkstätten mit doppelten Kosten rechnen.
Herrr Beaujean, die generelle Endrohrprüfung hat der ASA-Verband schon vor Jahren gefordert, fand jedoch nicht genügend Gehör. Jetzt – auch begünstigt durch den VW-Abgasskandal – soll diese endlich kommen. Wann ist es so weit?
Wir haben nun die endgültige Entwurfsfassung der Richtlinie bekommen. Somit soll die Endrohrprüfung verpflichtend am 1. Januar 2018 losgehen. Ab 1. Januar 2019 soll es verschärfte Grenzwerten geben und ab 1. Januar 2021 soll die Partikelmessung für Dieselfahrzeuge eingeführt werden.
Ursprünglich hieß es einmal, schon Mitte dieses Jahres ist es so weit mit der generellen Endrohrprüfung. Warum kam es nicht dazu?
Das ist richtig. Aufgrund des Anhörungsverfahrens, der Diskussionen und Klarstellung der Einwände aus den unterschiedlichsten Stellen sind längere Fristen notwendig geworden, so dass für die Einführung und die notwendige Zulassung genügend Zeit zur Verfügung stehen sollte.
Neue Geräte sind nicht notwendig. Somit kommen auf Werkstätten keine zusätzlichen Kosten zu. Oder?
Was die AU-Geräte betrifft, haben Sie recht. Aber leider droht, dass die Geräte nicht mehr nur geeicht, sondern zusätzlich noch einem sogenannten Kalibrierverfahren unterzogen werden, um die Genauigkeit des Prüfgeräts sicherzustellen. Das finden wir sehr unglücklich. Wir hoffen, dass es nicht zu dieser „doppelten Prüfung“ und somit auch doppelten finanziellen Belastung für Betreiber von AU-Geräten kommt. Wir werden uns auf jeden Fall gegen diesen Unsinn einsetzen.
Woher resultiert das Vorhaben, doppelt zu prüfen? Und wenn es dazu kommt, werden die Werkstätten dann doppelt abkassiert?
Das Sachverhalt ist gar nicht so einfach aufzulösen, wie man meinen würde. Abgasmessgeräte unterliegen im Gegensatz zu Scheinwerfereinstellgeräten und Bremsenprüfständen der Eichpflicht. Dies ist hoheitliche Aufgabe der Länder. In der StVZO ist jedoch auch verankert, dass die Prüforganisationen sich einem QM-System unterziehen müssen, das der DIN/ISO 17020 entspricht. Dies zieht nach sich, dass alle verwendeten Messgeräte kalibriert sein müssen. Solange die Eichpflicht nicht abgeschafft wird, führt dies zu der genannten Doppelarbeit.
Das vollständige Interview mit Frank Beaujean lesen Sie in der Ausgabe 15/16-2017.
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