Aufgrund einer Änderung der beruflichen Situation von ASA-Präsident Frank Beaujean ist es in den vergangenen Tagen vermehrt zu Spekulationen in der Branche gekommen, ob er sein Amt für den Verband der Werkstattausrüster (ASA) weiter ausüben werde in dies aufgrund der Statuten überhaupt könne.
Hintergrund: Um das Amt als ASA-Präsident ausüben zu können, muss dieser laut den Statuten des Verbandes aktiv in einem Unternehmen beschäftigt sein, das Mitglied im ASA-Verband ist. Da Beaujean und sein jetziger Arbeitgeber, der Werkstattausrüster Maha, in Zukunft getrennte Wege gehen, ist es zu den erwähnten Spekulationen gekommen.
Beaujean erklärt dazu: „Korrekt ist, dass mein Arbeitgeber und ich seit einer Woche getrennte Wege gehen und wir uns einvernehmlich trennen. Fakt ist auch, dass ich von allen Aufgaben von meinem Arbeitgeber freigestellt bin. Bis zum vereinbarten Vertragsende bleibe ich Angestellter des Unternehmens und erfülle damit auch die Statuten des Verbands.“ Somit kann er bis auf Weiteres im Amt bleiben. Damit hat er die Möglichkeit, die zusammen mit seinen Vorstandskollegen Harald Hahn und Jens-Peter Mayer seit Mai 2016 angestoßenen Projekte weiterzuführen. „Wir haben noch wichtige Punkte auf der Verbandsagenda, die ich in den nächsten Wochen und Monaten erfolgreich mit auf den Weg bringen möchte“, so Beaujean.
Ob er sein Präsidentenamt überhaupt niederlegen muss, hängt von seiner beruflichen Zukunft ab. Denn heuert er nach Vertragende mit seinem jetzigen Arbeitgeber bei einem anderen ASA-Mitgliedsunternehmen an, kann er sein Amt auf jeden Fall bis zum regulären Ende seiner Amtszeit im Juni 2018 und bei einer Wiederwahl auch darüber hinaus fortführen.