Diese Pflichten haben Kfz-Unternehmer als Arbeitgeber, wenn Angestellen in der Werkstatt etwas passiert ist.
Als Arbeitsunfall gelten laut Volker Görzel aus Köln, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte. Darüber hinaus sind aber auch über die eigentliche Tätigkeit im Betrieb hinaus Situationen denkbar, in denen Arbeitsunfälle als solche zu deklarieren sind. Dazu zählen eben auch Wegeunfälle oder Unglücksfälle, die sich beim Betriebssport oder betrieblichen Veranstaltungen (Fortbildungen, Besprechungen, betrieblichen Feiern) ereignen. Arbeitgeber können sich an den von Görzel beschriebenen Regeln orientieren, um in jeder Situation angemessen zu handeln.
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