Schadenmanagement

Anspruchskürzungen bei Kaskoschäden

Die sogenannten Rechnungskürzungen bei Versicherungsschäden sind immer wieder ein Ärgernis für Werkstätten. Bild: M. Schuppich –stock.adobe.com M. Schuppich –stock.adobe.com,

Bei Reparaturen von Haftpflichtschäden gibt es gute Instrumente und Chancen, sogenannte Rechnungskürzungen zu vermeiden und gegebenenfalls erfolgreich dagegen vorzugehen. Viel diffiziler sieht das bei Kaskoschäden aus. Warum das so ist, hat KRAFTHAND im Gespräch mit einem Experten erfahren.

Das Thema Rechnungskürzung beschäftigt viele Inhaber von Kfz-Betrieben nicht nur, es regt sie einfach nur auf. Etwa dann, wenn Versicherungen bei einem Scheibentausch Positionen wie Aktivator und Applikator streichen. Oder beim Ersatz eines Kotflügels den Stundenlohn kürzen. Oder marktübliche Ersatzteil-Preisaufschläge nicht akzeptieren und damit letztlich der in Rechnung gestellte Betrag nicht vollends auf dem Konto der Werkstatt landet.

Auch wenn es sich für Werkstätten so anfühlt, als würde die Rechnung gekürzt, in Wahrheit handelt es sich um eine Kürzung des Schadenersatzanspruchs des Versicherten.

In der Branche wird in diesem Zusammenhang von einer Rechnungskürzung gesprochen. Viele Werkstätten finden das natürlich ungerecht und wollen sich dagegen wehren. Nur wie? Um diese Frage verständlich zu beantworten, ist es notwendig, in das Schadenrecht einzutauchen. Dazu gehört es, zunächst zu verstehen, dass Versicherungen „nie, nie und gar nie Rechnungen kürzen“, wie Rechtsanwalt Joachim Otting (www.rechtundraeder.de) im KRAFTHAND-Podcast auf www.krafthand.de.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.