Ankündigungsfrist für Kurzarbeit verkürzt
Die IG Metall Bezirk Bayern und die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. haben gemeinsam vereinbart, die Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit zu verkürzen. Kurzarbeit werde ein wesentliches Instrument dabei sein, den Betrieben zu helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen und Arbeitsplätze zu sichern, zeigten sich die Tarifpartner einig. In dieser besonderen Situation sei es deshalb nötig, sehr schnell auf das Instrument Kurzarbeit zurückgreifen zu können. Deshalb wurde vereinbart, die Ankündigungsfrist von 14 auf drei Tage zu verkürzen. Die neue Ankündigungsfrist tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2020. Der Tarifvertrag des bayerischen Kfz-Gewerbes sieht eine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld vor und soll zur Existenzsicherung der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit beitragen.
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