Angepasste Verkaufsformulare bei Krafthand
Der deutsche Gesetzgeber hat die europäische Warenkaufrichtlinie (EU/2019/771) sowie die europäische Richtlinie EU/2019/770, die Regelungen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen enthält, in nationales Recht umgesetzt. Demnach müssen gewerbliche Verkäufer gegenüber Verbrauchern diverse vorvertragliche Informationspflichten erfüllen. Zudem sind etwa abweichende Vereinbarungen über die objektiven Anforderungen der Kaufsache oder über die Vereinbarung einer Verjährungsfristverkürzung beim Verkauf gebrauchter Waren (Fahrzeuge oder Teile) im Vertrag ausdrücklich und gesondert zu treffen.
Krafthand hat sich für seine Kfz-Verkaufsformulare an der unverbindlichen Empfehlung des ZDK für den stationären Handel orientiert und sie entsprechend der Sachmangelhaftung nach der neuen Regelung ab 2022 angepasst. Diese sind erhältlich im Krafthand-Shop.
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