Für viele Rollenbremsprüfstände deutscher Hersteller, wie von Maha, AHS Prüftechnik, Beissbarth, Cartec, Hofmann, Bosch und ATT, besteht die Möglichkeit, alte Prüfstände (vor 10/2011) an die Vorgaben der Richtlinie 2011 anzupassen. KRAFTHAND erkundigte sich bei einem Nachrüster, was Werkstätten dazu wissen müssen.
Bekanntlich müssen Bremsprüfstände (BPS) bis zum 31.12.2019 den Vorgaben der Richtlinie 2011 entsprechen. Oft kennen Werkstätten dafür nur eine Option: die Anschaffung eines neuen Prüfstands. Dabei kann es passieren, dass ein hochwertiger Prüfstand durch eine günstigere Alternative minderer Qualität getauscht wird. Nur weil Letzterer der neuen Richtlinie entspricht.
Die Firma Cartesy, ein Spezialist für Prüf- und Wägetechnik, bietet deshalb schon seit Längerem die Möglichkeit an, bestehende Prüfstände, die vor 2011 hergestellt wurden, nachzurüsten. Die Experten entwickelten dafür spezielle elektronische Komponenten, die die in die Jahre gekommenen Prüfstände auf den neuesten Stand bringen sollen. Laut Cartesy erfüllt der BPS anschließend alle Anforderungen der Richtlinie 2011 und verfügt somit auch über eine ASA-Livestream-Schnittstelle.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine Nachrüstung schont sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel der Werkstätten. Wann eine Nachrüstung möglich ist oder ein Neukauf Sinn macht, ist allerdings von Marke, Modell und vor allem vom Erhaltungszustand des Geräts abhängig. KRAFTHAND wollte deshalb von Dimitri Grübel, Mitglied der Geschäftsführung bei Cartesy, wissen, welche Punkte zu beachten sind und was auf eine Werkstatt zukommt, die eine Nachrüstung ihres Prüfstands in Erwägung zieht.
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